Beim Kauf einer Immobilie wird im Rahmen einer Abnahme geprüft, ob die Komponenten des bestehenden Kaufvertrags erfüllt worden sind.
Kriterien, die nicht erfüllt worden sind, werden schriftlich festgehalten. Diese Liste ist die Grundlage für die Nachbesserungen.
Wenn Mängel jedoch nicht schriftlich festgehalten worden sind und Sie die Immobilie bereits benutzen, spricht man von einer sogenannten konkludenten Abnahme.
Das bedeutet, dass Sie mit Bezug, Nutzung, Bezahlung der Immobilie und der ausgebliebenden Mängelrüge signalisieren, mit diesen Umständen durchaus leben zu können und Ihre neue Immobilie stillschweigend (konkludent) abnehmen.
Mein Rat: So lästig es auch sein mag, prüfen Sie alles gründlich und verfassen Sie eine schriftliche Mängelrüge. Nur so kommen Sie zu Ihrem Recht.